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Diskussion zu Wohneigentumsbildung im Bauausschuss des Bundestages

Die Bundesregierung soll es den Ländern zu ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen. Das fordert die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Antrag „Traum von den eigenen vier Wänden ermöglichen“ (Bundestagsdrucksache 20/1855). Bei einer Diskussion im Bundestags-Bauausschuss gab es viel Zustimmung.

Nach Auffassung mehrerer Experten könnte ein solcher Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer dem Problem des oftmals zu geringen Eigenkapitals für den Immobilienerwerb entgegenwirken. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft schlug vor, zur Gegenfinanzierung des Freibetrags entweder den Grunderwerbsteuersatz für Kapitalanleger leicht zu erhöhen oder das System auf eine progressive Grunderwerbsteuer umzustellen. Stefan Kofner von der Hochschule Zittau/Görlitz erinnerte in seiner Stellungnahme an eine Untersuchung der Deutschen Bundesbank zu den Auswirkungen verschiedener Instrumente zur Steigerung der Wohneigentumsquote in einem quantitativen Gleichgewichtsmodell. Danach hätte eine radikale Reduktion des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer mit Abstand den stärksten Effekt auf die Wohneigentumsquote. Auch Christian König, Hauptgeschäftsführer beim Verband der Privaten Bausparkassen, plädierte für einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer. Darüber hinaus forderte er die Anpassung der Wohnungsbauprämie an die Inflationsentwicklung in kürzeren Abständen sowie die Verbesserung der Arbeitnehmersparzulage.

Thema im Ausschuss war auch, wie der Erwerb von Wohneigentum durch Förderung unterstützt werden könne. Peter Wegner, Erster Vizepräsident des Verbandes Wohneigentum, sprach sich etwa dafür aus, die für Mitte 2023 angekündigte Eigentumsförderung für Familien auf den Bestandserwerb auszuweiten. Der Wirtschaftswissenschaftlers Daniel Fuhrhop verlangte, bei der Verteilung der Wohnfläche, dem Wohnverhalten und den zugrundeliegenden gesellschaftlichen Veränderungen wie Alter und Haushaltsgröße anzusetzen. Er befürwortete, das Modell „Jung kauft Alt“ mithilfe von Bundesmitteln flächendeckend anzubieten.