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EH-55-Förderung soll verlängert werden: wichtiges Signal für stockende Wohnungsbauprojekte

Die bis 30. Juni 2026 befristete Förderung für Wohnungsbauten im Effizienzhaus-55-Standard soll nach Ankündigung von Bundesbauministerin Verena Hubertz fortgeführt werden, bis die Mittel ausgeschöpft sind.

Die Förderung für Wohnungsbauten nach Effizienzhaus-55-Standard soll offenbar verlängert werden. Bundesbauministerin Verena Hubertz kündigte auf dem ZIA-Tag der Immobilienwirtschaft an, das Programm fortzuführen, bis die vorhandenen Mittel ausgeschöpft sind. Damit vollzieht das Bundesbauministerium eine Kehrtwende: Noch wenige Tage zuvor hatte es auf Anfrage der Immobilien Zeitung erklärt, es gebe keine Überlegungen zur Verlängerung des bis 30. Juni 2026 befristeten Programms.

Für den Wohnungsbau wäre die Verlängerung ein wichtiges Signal. Nach Angaben des Bauministeriums standen Anfang April noch rund 553 Mio. Euro im Fördertopf zur Verfügung. Bislang werden über das Programm rund 23.400 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 2,2 Mrd. Euro unterstützt. Pro Wohneinheit sind zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro möglich. Seit März liegt der effektive Jahreszinssatz bei 1 Prozent bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung.

Das Programm war erst im Dezember 2025 gestartet worden. Es soll dazu beitragen, den hohen Bauüberhang abzubauen. Ende 2025 waren rund 760.000 Wohnungen genehmigt, aber noch nicht fertiggestellt. Viele Projekte wurden ursprünglich im EH-55-Standard geplant, kamen jedoch durch Förderstopps, stark gestiegene Baukosten und die Zinswende wirtschaftlich nicht mehr zur Umsetzung.

VDIV Deutschland und die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) hatten deshalb bereits einen Neustart der KfW-55-Förderung gefordert. Aus Sicht der Verbände reicht eine bloße Verlängerung jedoch nicht aus. Notwendig seien längere Umsetzungsfristen, angepasste Förderbeträge, Tilgungszuschüsse und die Klarstellung, dass eine Objektförderung auch bei einem Wechsel des Projektträgers erhalten bleibt, sofern die technischen Anforderungen eingehalten werden. Die BID verweist darauf, dass durch eine befristete Wiedereinführung der EH-55-Förderfähigkeit bis zu 51.000 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern doch noch realisiert werden könnten. Gefordert wurde außerdem eine einheitliche Verlängerung der Umsetzungsfrist auf 72 Monate sowie eine deutliche Anhebung des Förderkreditbetrags auf mindestens 300.000 Euro pro Wohneinheit. Mehr dazu lesen Sie hier: https://vdiv.de/news-details/vdiv-und-bid-fordern-neustart-fuer-kfw-55-programm-wohnungsbau-muss-durch-gezielte-foerderimpulse-dringend-reaktiviert-werden