Seit dem Wirtschaftsausschuss vom 23. Juni ist klar: Der Rollout intelligenter Messsysteme kann wie geplant weitergehen. Auch der Bundestag stimmte zu. Damit dies möglich war, mussten einige Änderungen am Messstellenbetriebsgesetz (msbG) vorgenommen werden. Nun soll dadurch wieder Rechtssicherheit herrschen. Unsicherheiten waren zuletzt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Münster im März entstanden (» der VDIV berichtete).
Das Gericht hatte die Markterklärung des Bundesministeriums für Informationstechnik für voraussichtlich verfassungswidrig erklärt. Das Problem war, dass die Kriterien für eine entsprechende Zertifizierung der Geräte nicht erfüllt werden konnten. Das bezog sich beispielsweise auf die Interoperabilität, die Befähigung von Systemen, nahtlos miteinander zusammenzuarbeiten.