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Energiewirtschaftsgesetz soll Klimaschutzziele aufnehmen

Mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (Bundestagsdrucksache 20/1599) will die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 in das Gesetz aufnehmen und stärker in dort geregelte Prozesse verankern. Ziel ist, den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen, Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze zu vermeiden und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Der Gesetzentwurf wurde nach der ersten Lesung im Bundestag am 12. Mai in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der schrittweisen Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke und der Kohlekraftwerke muss Strom künftig zunehmend über weite Strecken transportiert werden. Strom aus den Windenergieanlagen im Norden muss in den Süden und Westen Deutschlands gelangen. Die Überarbeitung des Energiewirtschaftsgesetzes soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Netze konsequent mit Blick auf die Treibhausgasneutralität geplant und insbesondere in der Höchstspannungsebene ausgebaut werden.