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Enteignung von Wohnungsfirmen ist laut Expertenkommission juristisch zulässig

Die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen in Berlin ist grundsätzlich machbar. Das Grundgesetz lässt ein entsprechendes Gesetz zu, das Land hat die Kompetenz, es zu beschließen. Zu diesem Ergebnis kommt die noch von der rot-grünen Landesregierung eingesetzte Expertenkommission in ihrem Abschlussbericht.

Auf Grundlage der Empfehlungen wird die neue schwarz-rote Landesregierung nun ein Vergesellschaftungsrahmengesetz auf den Weg bringen, das auch, aber nicht nur bei Wohnungen Vergesellschaftungen ermöglichen soll. Das haben die Regierungsparteien im Koalitionsvertrag vereinbart. Allerdings soll das Gesetz erst nach zwei Jahren in Kraft treten und zwischenzeitlich vor Gericht überprüft werden. Der mehr als 150-seitige Abschlussbericht der Kommission weist bereits auf zahlreiche strittige Fragen wie die Sperrwirkung der Berliner Landesverfassung, Verhältnismäßigkeit oder Höhe der Entschädigung für die betroffenen Unternehmen hin.