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Entlastung für Verwalter: Verzichtet die Bundesregierung auf eine Besteuerung der Preisbremsen?

Dezember-Soforthilfe und Energiehilfen nach den Preisbremsengesetzen sollten besteuert und damit für soziale Ausgeglichenheit gesorgt werden. Nun erwägt der Bundesfinanzminister aufgrund von sinkenden Preisen und immensem bürokratischen Aufwand davon abzusehen. Für Verwaltungen würde das den Wegfall eines hohen Meldeaufwands bedeuten.

Nachdem der Staat die Kosten für den Gasabschlag des Dezembers 2022 übernommen hatte, wurde im Jahressteuergesetz 2022 festgelegt, die Hilfe bei Gutverdienern zu dem zu versteuernden Einkommen hinzuzurechnen. So sollte die mit der Zahlung verbundene soziale Frage gelöst werden. Geplant war, dass das auch für die bis April 2024 laufende Gas- und Wärmepreisbremse gilt.

Die Bundesregierung beabsichtigt nun wohl konkret darauf zu verzichten,berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) unter Berufung auf Kreise des Bundesfinanzministeriums. Christian Lindner (FDP) würde sich damit dem Anliegen der Bundesländer annehmen, die melden, dass sie ihren Vollzugsaufwand allein bei der Dezemberhilfe Gas auf ca. 261 Millionen Euro schätzen. Dazu kämen noch die Belastung für die Bürokratie und weitere Kosten wie beispielsweise für Steuerberater hinzu. Dem gegenüber steht ein Einnahmepotenzial von nur 110 Millionen Euro, was den Aufwand nicht rechtfertigen würde.