Kern des Aktionsplans ist eine Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften. Mitgliedstaaten sollen künftig leichter in die Lage versetzt werden, bezahlbaren und sozialen Wohnungsbau finanziell zu unterstützen. Gleichzeitig kündigt die Kommission an, gemeinsam mit nationalen Behörden Vorschriften und Verfahren zu vereinfachen, die das Wohnungsangebot hemmen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Planungs- und Genehmigungsprozessen. Ergänzend ist eine neue Gesetzgebungsinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vorgesehen. Auch spekulativen Entwicklungen auf den Immobilienmärkten will die EU entgegenwirken.
Finanziell unterlegt wird der Aktionsplan durch Mittel in Höhe von 43 Mrd. Euro, die im langfristigen EU-Haushalt für den Wohnungsbau eingeplant sind. Darüber hinaus soll gemeinsam mit der Europäischen Investitionsbank, nationalen Förderbanken und internationalen Finanzinstitutionen eine paneuropäische Investitionsplattform entstehen. Zusätzliche Investitionen sind unter anderem für Studenten- und Sozialwohnungen vorgesehen. Flankiert werden die Maßnahmen durch ein neues „Europäisches Bauhaus“, das Innovationen im Bau- und Sanierungssektor fördern soll. Der erste EU-Wohnungsbaugipfel unter Leitung des neuen EU-Kommissars für Wohnungswesen, Dan Jorgensen, ist für das kommende Jahr angekündigt. Die Umsetzung des Gesamtpakets ist ab 2027 geplant.