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EU-Umweltomnibus: Weniger Berichtspflichten, schnellere Genehmigungen geplant

Die EU-Kommission plant mit dem Umweltomnibus eine deutliche Reduzierung von Berichtspflichten und schnellere Genehmigungsverfahren. Einsparungen von rund einer Milliarde Euro jährlich sollen die Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Im Rahmen ihrer Simplifizierungsagenda will die EU-Kommission Umweltauflagen teilweise lockern und Verwaltungsverfahren beschleunigen. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmen bei Berichtspflichten, vereinfachte Genehmigungen für Dekarbonisierungsprojekte und gestraffte Verfahren für Energie- und Netzinfrastruktur.

Für die Immobilienwirtschaft sind vor allem schnellere Genehmigungsprozesse relevant, etwa beim Stromnetzausbau oder bei Projekten der Energiewende. Gleichzeitig sollen kleinere Unternehmen bei der erweiterten Herstellerverantwortung entlastet werden, indem Pflichten reduziert oder flexibilisiert werden.

Unberührt bleiben vorerst zentrale Regelwerke wie das Renaturierungsgesetz. Dennoch signalisiert der Omnibus eine klare politische Stoßrichtung: weniger Bürokratie, mehr Umsetzungsdynamik. 

Zum Hintergrund: Der EU-Umweltomnibus ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Gesetzespaket der EU-Kommission, mit dem bestehende Umwelt- und Nachhaltigkeitsvorgaben gebündelt vereinfacht, abgeschwächt oder angepasst werden sollen.

Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Genehmigungen zu beschleunigen und Unternehmen zu entlasten, ohne zentrale Klimaziele formell aufzugeben. Die Kommission spricht von „Vereinfachungen für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit“.

Kernelemente des Umweltomnibus sind:

  • die Reduzierung von Berichtspflichten. Unternehmen sollen weniger detaillierte Angaben zu Umweltverbräuchen, Verpackungen und bestimmten Nachhaltigkeitskennzahlen machen müssen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen entlastet werden.
  • die Lockerung einzelner Umweltauflagen. Vorgesehen sind Ausnahmen und Vereinfachungen in der Industrieemissionsrichtlinie sowie abgeschwächte Anforderungen an Umweltmanagementsysteme und Transformationspläne.
  • die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Das betrifft vor allem Energie- und Infrastrukturprojekte wie Stromnetze, erneuerbare Energien, Dekarbonisierungsvorhaben und den Zugang zu kritischen Rohstoffen. Lange Genehmigungszeiten gelten als Investitionshemmnis.
  • die Entschärfung der erweiterten Herstellerverantwortung. Pflichten zur Registrierung in nationalen Registern und zur Benennung von Bevollmächtigten sollen reduziert oder freiwillig ausgestaltet werden, um Mehrfachbürokratie zu vermeiden.

Wichtig ist: Zentrale EU-Umweltgesetze werden nicht abgeschafft. Das Renaturierungsgesetz, die Verpackungsverordnung oder die grundlegenden Klimaziele bleiben bestehen. Der Umweltomnibus greift vor allem auf der Ebene der Umsetzung, Nachweispflichten und Verfahren ein.