Am 19. Mai gab es im Ausschuss für Rechte und Verbraucherschutz des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur geplanten Reform des Mietspiegels (19/26918) (» der VDIV berichtete). Über die Notwendigkeit von Mietspiegeln waren sich die anwesenden Sachverständigen einig, über die konkrete Umsetzung hingegen gingen die Meinungen stark auseinander: Während einige noch nachschärfen wollen, fürchten andere, er könne schädlich wirken.
Ziel der Reform des Mietspiegelrechts ist es, seine Rechtssicherheit und das Vertrauen in die generelle Erstellung und Wirkung zu stärken. Das soll über gemeinsame Standards erreicht werden. Die Wohnungswirtschaft sprach sich zum Teil gegen die Verwendung des Mietspiegels als politisches Instrument aus. Besonders die vorgesehene Verlängerung erweist sich als problematisch: Investitionen von motivierten Vermietern in Modernisierungen werden gehemmt. Zum Teil wurde auch eine weitere Ausarbeitung von guten Ansätzen gefordert, beispielsweise die Auskunftspflicht betreffend.
Unterstützung findet bei Mietervertretern das Vorhaben, die Rechtssicherheit von Mietspiegeln zu stärken. Doch über die vorgesehenen Maßnahmen hinaus werden weitere Nachschärfungen gefordert: Laut Mietervertretern sollten alle Mieten in die ortsübliche Vergleichsmiete einbezogen werden und der Geltungszeitraum verlängert werden. Auch solle für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern eine Pflicht zur Erstellung eingeführt werden.
Im Gesetzentwurf wird der angedachte Mietspiegel als Aushängeschild des sozialen Mietrechts bezeichnet. Er gewährleiste Rechtssicherheit und solle die Interessen von Vermietern und Mietern wahren. Der Großteil der anwesenden Sachverständigen sah im angedachten Lösungsweg jedoch dringend weiteren Klärungsbedarf.