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Fahrplan steht: zur Einführung des bidirektionalen Ladens

Bidirektionales Laden soll flächendeckend eingeführt und diskriminierungsfrei möglich werden. Das hat die Bundesregierung im Masterplan Ladeinfrastruktur als ein Ziel formuliert (Maßnahme 47). Nun hat der Beirat der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur bei der bundeseigenen NOW GmbH einen Fahrplan mit konkreten Handlungsempfehlungen vorgelegt.

Die Roadmap wurde von rund 50 Experten aus der Industrie und von relevanten Stakeholdern entwickelt. Ergebnis: bidirektionales Laden kann zukünftig einerseits ein interessantes Zusatzangebot für Nutzer von E-Fahrzeugen und andererseits ein Beitrag zur Sektorkopplung sein.

Dabei wird ab 2025 mit marktfähigen Vehicle-to-Home-Anwendungen (V2H) gerechnet. Mittelfristig werden sich Vehicle-to-Grid-Anwendungen (V2G) über Aggregatoren/Dienstleister entwickeln, so die Prognose. Ein Hochlauf von interoperablen und standardisierten Lösungen beider Anwendungsfälle könnte 2028 beginnen – wenn bis dahin entsprechende Standards festgelegt und regulatorische und technische Weichenstellungen erfolgt sind.

Als Kernziel formuliert die Roadmap Plug & Play Lösungen. „Dafür ist ein standardisiertes, interoperables und barrierefreies System erforderlich, in dem die Kunden oder der Kunde verschiedene Fahrzeuge mit unterschiedlichen Ladeeinrichtungen verbinden und mit dem Energiemanagementsystem zu Hause einfach vernetzen kann“, heißt es in dem 60-seitigen Papier. Der Beitrat empfiehlt die ganzheitliche Beseitigung bestehender Hindernisse und Benachteiligungen im aktuellen rechtlichen Rahmen für die Stromspeicherung und den zurückgespeisten Strom. Exemplarisch verweisen die Experten auf die Verpflichtung, Entgelte, Abgaben und Umlagen zu zahlen. Notwendig sei die Schaffung eines übergreifenden Rechtsrahmens.

Die Handlungsempfehlungen des Beirates können Sie hier lesen.