Das Programm war 2023 aufgrund haushalterischer Unsicherheiten gestoppt worden und wird nun für 2025 und 2026 jeweils mit 75 Millionen Euro ausgestattet. Gefördert werden bis zu 90 Prozent der Kosten. Antragsberechtigt sind Kommunen, die Zuschüsse jedoch an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Stadtwerke oder Wohneigentümergemeinschaften weiterreichen können.
Mit der Wiederaufnahme setzt die Bundesregierung ein Signal für mehr Klimaschutz und für die Stärkung ganzheitlicher Sanierungsstrategien im Gebäudebestand.
Weitere Infos zum KfW-Programm hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Energie-Versorgung-und-Netze/Energetische-Stadtsanierung-(432)/?redirect=791872