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Förderstopp für KfW-Zuschüsse zur Barrierereduzierung

Seit 9. August 2022 können keine Anträge mehr für KfW-Zuschüsse aus dem Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) gestellt werden. Wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau mitteilte, sind die vorgesehenen Mittel aus dem Bundeshalt ausgeschöpft. Bereits zugesagte Anträge sind vom Förderstopp nicht betroffen.

Private Eigentümer*innen und Mieter*innen, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen wollen, können jedoch weiterhin den KfW-Förderkredit im Programm Altersgerecht Umbauen – Kredit (159) nutzen. Die maximale Kredithöhe beträgt 50.000 Euro pro Wohneinheit. Bei einer Laufzeit von zehn Jahren mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung von fünf Jahren liegt der effektive Jahreszins aktuell bei 1,61 Prozent.