Ziele des Paktes sind unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern und Arbeitsplätze zu schaffen bzw. zu sichern. Bauvorhaben sollen schneller plan- und umsetzbar werden. Dazu sollen unter anderem Bauordnungen vereinheitlicht und Verfahren mit Hilfe von Digitalisierung beschleunigt werden.
Zu den abgeschlossenen Aufgaben gehört unter anderem die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vom Dezember 2023. Sie hat den Weg dafür geebnet, dass Baumaßnahmen einfacher vor einem Planfeststellungsbeschluss begonnen werden können. Auch die Länder haben dem Monitoringbericht zufolge Ergebnisse vorzuweisen. Zwei Beispiele: In neun Ländern wurde eine uneingeschränkte Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Länder umgesetzt. So müssen bauliche Anlagen, die in derselben Ausführung an unterschiedlichen Orten errichtet werden, nur einmal genehmigt werden. Neun Länder haben ihre Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen im Bauordnungsrecht vereinheitlicht und angepasst. Dort entfällt die Kfz-Stellplatzpflicht bei Umbauten, Aufstockungen und Ergänzungen im Wohnungsbestand.
Der Normenkontrollrat ist mit dem Zwischenstand der Umsetzung des Paktes zufrieden: „Dass rund 80 % der Maßnahmen des Paktes mindestens bereits begonnen wurden, ist ein starker Aufschlag und zeigt, wie wichtig es ist, dass der Bundeskanzler die Koordinierung zur Chefsache erklärt hat. Dass die Fäden – trotz heterogener Umsetzungsverantwortung – im Bundeskanzleramt zusammenlaufen, ist ein Schlüssel zum Erfolg.“
Über den Pakt hatten wir berichtet.