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Gebäudeenergiegesetz wird zur Hängepartie – VDIV fordert realistische Rahmenbedingungen für Eigentümer

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes gerät ins Stocken. § 71 zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbarer Energien bleibt wohl unverändert, trotz finanzieller und organisatorischer Hürden. Der Verwalter-Monitor des VDIV zeigt: Den meisten Wohnungseigentümergemeinschaften fehlen Rücklagen und Kapazitäten für die Energiewende.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) entwickelt sich zur politischen Hängepartie. Eine grundlegende Überarbeitung, die praxistaugliche Lösungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bringen sollte, scheint zunehmend unwahrscheinlich. Nach aktuellem Stand wird § 71 (die Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen) unverändert bestehen bleiben. Damit droht das GEG, in seiner bisherigen Form an der Realität vieler Eigentümergemeinschaften vorbeizugehen.

Der aktuelle Verwalter-Monitor des VDIV Deutschland verdeutlicht die Diskrepanz zwischen politischen Vorgaben und finanzieller Machbarkeit. 88,9 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen schätzen die Rücklagen der von ihnen betreuten WEG als unzureichend ein, um umfassende energetische Sanierungen aus Eigenmitteln zu stemmen. Zwar verfügen 30,9 Prozent der Gemeinschaften über Mittel für kleinere Maßnahmen wie den Heizungstausch, doch für umfassende Modernisierungen fehlt es flächendeckend an finanziellen Ressourcen.

Neben die wirtschaftlichen Herausforderungen treten strukturelle Engpässe. Nur 16,5 Prozent der Verwaltungen haben genügend Personal, um Sanierungsprojekte selbst zu begleiten. Die Mehrheit ist auf externe Fachplaner oder Projektsteuerer angewiesen – mit der Folge längerer Planungs- und Genehmigungsprozesse. Förderanträge, Ausschreibungen und Abstimmungen innerhalb der Eigentümergemeinschaften verzögern sich dadurch erheblich.

Für den VDIV Deutschland ist klar: Ohne realistische Rahmenbedingungen droht die Energiewende im Gebäudesektor zu scheitern. Notwendig sind ein deutlicher Bürokratieabbau, eine verlässliche und einfach zugängliche Förderkulisse sowie wirtschaftliche Entlastungen für Eigentümergemeinschaften. Nur so können Sanierungen planbar und sozial ausgewogen umgesetzt werden.

Das Gebäudeenergiegesetz bleibt somit ein zentrales, aber ungelöstes Spannungsfeld zwischen Anspruch und Wirklichkeit und ein Prüfstein dafür, ob die Politik bereit ist, den Gebäudesektor wirklich zukunftsfähig zu gestalten. „Wenn die Politik Eigentümergemeinschaften in die Pflicht nimmt, muss sie ihnen auch die Mittel geben, diese Pflichten zu erfüllen", so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Erforderlich sind eine verlässliche Förderkulisse, ein massiver Bürokratieabbau und eine wirtschaftliche Entlastung der Eigentümergemeinschaften. Andernfalls wird Klimaschutz im Gebäudesektor zum Privileg für Wohlhabende und die Energiewende verliert ihre gesellschaftliche Akzeptanz."

Die Auswertung des Verwaltermonitors können Sie hier kostenfrei abrufen.