Ohne zusätzliche Maßnahmen drohen auch nach 2030 rund 5,6 Millionen Stellplätze in Mehrfamilienhäusern ohne Vorbereitung für Ladeinfrastruktur zu verbleiben. Nach Einschätzung von T&E übersieht die Bundesregierung bislang Millionen Haushalte, die mangels privater Lademöglichkeit beim Umstieg auf Elektromobilität strukturell benachteiligt sind. Besonders betroffen sind Mieterinnen und Mieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften im Bestand.
Der Zeitdruck nimmt zu. Die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Nach aktuellem Stand plant die Bundesregierung jedoch eine weitgehend unveränderte Übernahme der europäischen Mindestvorgaben. Diese fokussieren vor allem Neubauten. Für Bestandswohngebäude greifen verbindliche Anforderungen nur bei größeren Renovierungen. Angesichts einer Sanierungsrate von rund einem Prozent pro Jahr würde damit der überwiegende Teil der Stellplätze in Mehrfamilienhäusern auch langfristig ohne Ladevorbereitung bleiben.
Das Fraunhofer ISI hat im Rahmen der Studie verschiedene Förderansätze analysiert. Das Ergebnis: Bereits mit einem Förderbudget von rund 500 Millionen Euro könnten – je nach Ausgestaltung – zwischen 300.000 und drei Millionen Stellplätze für das Laden von Elektrofahrzeugen vorbereitet werden. Besonders wirkungsvoll sind nach Einschätzung der Autoren zinsgünstige oder zinsfreie Kredite mit Tilgungszuschüssen. Diese ermöglichen hohe Hebelwirkungen, da sie mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz erhebliche private Investitionen mobilisieren. Reine Investitionszuschüsse seien zwar einfacher umzusetzen und für WEG attraktiv, jedoch pro Ladepunkt deutlich teurer und weniger effizient.
Vor pauschalen Förderprogrammen wird ausdrücklich gewarnt. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, empfehlen die Studienautorinnen und -autoren eine gezielte Ausgestaltung der Förderinstrumente, ergänzt um soziale Kriterien. Ziel müsse es sein, insbesondere Haushalten in Mehrfamilienhäusern einen gleichberechtigten Zugang zu Ladeinfrastruktur zu ermöglichen.
T&E fordert daher von der Bundesregierung neben einem eigenen Förderprogramm verbindliche Ausbauziele im Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Bis 2030 sollten mindestens 30 Prozent der Stellplätze in Bestandswohngebäuden für Ladeinfrastruktur vorbereitet werden. Dazu zählen Netzanschlüsse, Verteilerschränke und Vorverkabelung, um spätere Nachrüstungen zu erleichtern. Ab 2035 sollten weitergehende Zielvorgaben greifen.
Die Studie macht deutlich: Ohne zusätzliche nationale Ambitionen droht die Elektromobilität im Mehrfamilienhaus dauerhaft zurückzufallen. Ein sozial gerechter Hochlauf erfordert gezielte Förderung. „Dass die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Wohnungseigentümergemeinschaften ab dem ersten Quartal 2026 neu starten soll, ist ein wichtiges Signal. Diese Ankündigung auf der Ladeinfrastrukturkonferenz des Bundesministeriums für Verkehr am 20. November 2025 zeigt: Es kommt Bewegung in ein Thema, auf das Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften lange gewartet haben. Jetzt muss die konkrete Ausgestaltung so erfolgen, dass die Antragstellung wirklich einfacher wird und die dringend benötigte Planbarkeit für die Praxis vor Ort entsteht“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.