Der Bundesfinanzhof hat die seit Jahresbeginn geltende Grundsteuer-Reform des Bundes für rechtmäßig erklärt und Musterklagen aus Köln, Berlin und Sachsen abgewiesen. Damit bleibt das Bundesmodell zunächst anwendbar. Unterstützer der Klagen kündigten jedoch an, den Gang zum Bundesverfassungsgericht zu prüfen.
Kritikpunkte betreffen insbesondere die Bewertung über Bodenrichtwerte sowie die pauschale Ansatzmiete bei vermieteten Objekten. In regulierten Märkten kann die angesetzte Miete deutlich über der tatsächlich zulässigen liegen. Für die Verwaltungspraxis bedeutet das erhöhte Prüf- und Erklärungsbedarfe gegenüber Eigentümern.
Bereits 2024 hatte der BFH klargestellt, dass Eigentümer einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen können müssen. Voraussetzung ist eine Abweichung von mindestens 40 Prozent. Als Nachweise kommen Kaufverträge oder Gutachten in Betracht, was zusätzlichen Aufwand verursacht.
Kurzfristig ist nicht mit Rückerstattungen zu rechnen, mittel- bis langfristig bleibt die Entwicklung offen.