Darin wiederholt die Bundesregierung ihre Einschätzung, dass sich der EH-55-Standard bereits in den letzten Jahren als Neubaustandard am Markt etabliert hat. „Dass das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau gut angenommen wird, zeigt zudem, dass der Grenzwert des Qualitätssiegels Nachhaltige Gebäude an die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus in Kombination mit dem energetischen Standard Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 als marktgerecht gelten kann“, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Daher erwäge die Bundesregierung auch nicht, in ihren Neubau-Förderprogrammen den Standard EH 55 vorübergehend wieder förderfähig zu machen oder auch temporär zu den vor dem 1. Januar 2023 gültigen Mindestanforderungen (EH75) zurückzukehren.
Die Bundestagsdrucksachen finden Sie hier: 20/10686; 20/10434.