Um dieses Ziel zu erreichen, schreibt das HEG ab 1. Januar 2023 für landeseigene Gebäude und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen die Installation von Photovoltaik-Anlagen vor. Bei landeseigenen Parkplätzen gilt die Solarpflicht schon ab 35 Stellplätzen. Um die Installation von PV-Anlagen auf Reihenhäusern und Doppelhaushälften zu erleichtern, werden die die Abstandspflichten zu Nachbardächern reduziert. Das Land Hessen setzt damit einen Beschluss der Bauministerkonferenz zur Musterbauordnung aus dem September 2022 in Landesrecht um.