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IW Köln: Bearbeitungsstau in Wohngeldstellen befürchtet

Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Wohngeldreform wurden die Einkommensgrenzen für eine Wohngeldberechtigung deutlich angehoben. Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge sind anstatt 600.000 nun voraussichtlich zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt. Die Antragsflut wird laut IW zu langen Bearbeitungszeiten führen.

Das Institut geht davon aus, dass etliche Haushalte erst im März oder April von der wichtigen Reform profitieren werden. Die Wissenschaftler verweisen auf eine Umfrage des WDR aus dem Jahr 2022, wonach die Bearbeitungszeit in Nordrhein-Westfalen in jeder fünften Kommune länger als zwei Monate und in jeder zehnten Kommune sogar länger als drei Monate dauerte. Die beiden einmaligen Heizkostenzuschüsse und krankheitsbedingte Ausfälle haben die Arbeitsbelastung pro Mitarbeiter in den rund 1.400 Wohngeldstellen im Vorjahr deutlich erhöht, so das IW Köln. Zwar setzten die Behörden in großem Umfang auf die Schaffung neuer Stellen, doch angesichts des Fachkräftemangels sei schwer abzuschätzen, wann und wie viele dieser Stellen besetzt werden könnten.   

Um einem Antragsstau zu begegnen, hatte die Bundesregierung diverse Vereinfachungsmaßnahmen beschlossen. So wurde beispielsweise die Einkommensprüfung durch die Verkürzung des Anrechnungszeitraums für einmalige Einkommen von 36 auf 12 Monate verkürzt. Falls noch nicht alle Unterlagen vorliegen, hat die Wohngeldstelle zudem die Möglichkeit einer vorläufigen Zahlung. Mittelfristig wird sich der Aufwand für Antragsteller und Behörden durch die Verdoppelung des Bewilligungszeitraums von 12 auf 24 Monate reduzieren. Bei gleichbleibenden Verhältnissen muss erst nach zwei Jahren ein neuer Antrag erfolgen.