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Kabinett beschließt zweiten Heizkostenzuschuss und Wohngeldreform

Um Haushalte, die besonders mit den steigenden Energiepreisen zu kämpfen haben, weiter zu entlasten, hat das Bundeskabinett am 28. September den Gesetzentwurf für einen zweiten Heizkostenzuschuss beschlossen. Mit dem Beschluss über den Entwurf eines sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetzes steckte das Kabinett zudem den Rahmen für langfristige Entlastungen.

Anspruch auf den zweiten Heizkostenzuschuss haben Wohngeldbezieher, Auszubildende, Schüler in beruflicher Ausbildung, Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen und Studierende, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Ausbildungsfortbildungsfördergesetz oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gefördert werden. Die jeweilige Förderung muss für mindestens einen der Monate von September bis Dezember 2022 bewilligt worden sein. Die Höhe des Heizkostenzuschusses II richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Für 1-Personen-Haushalte erhöht sich der Zuschuss von 270 auf 415 Euro und für 2-Personen-Haushalte von 350 auf 540 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt werden mit 100 Euro nun 30 Euro mehr als beim ersten Zuschuss gezahlt. Beziehende von Leistungen nach dem BAföG und Ausbildungs- und Berufsausbildungsbeihilfen erhalten mit 345 Euro jetzt 115 Euro mehr. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen haben rund 660.000 Haushalte den ersten Heizkostenzuschuss bekommen.

Mit der Wohngeldreform wird sowohl der Kreis der Bezugsberechtigten als auch der Umfang der Leistungen erhöht. Neu eingeführt werden eine dauerhafte Heizkomponente und eine Klimakomponente.

Den staatlichen Zuschuss zur Miete bekommen einkommensschwache Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen. Künftig gehören nach den Plänen der Bundesregierung auch Menschen, die einen Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe erhalten, zu den dann rund zwei Millionen bezugsberechtigten Haushalten. Die Höhe des Wohngeldes hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Höhe der Miete oder einer Zins- und Tilgungsbelastung für Eigenheim, von der Haushaltsgröße und dem Wohnort ab. Der Bundesregierung zufolge wird sich der Wohngeldbetrag mit der Reform ab 1. Januar 2023 voraussichtlich um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat auf rund 370 Euro mehr als verdoppeln. „Das Wohngeld ist eine zielgenaue Entlastung, die Erhöhung in Zeiten von Inflation und Energiekrise ist angemessen“, so die Einschätzung von Ralph Henger, Wohngeldexperte am Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. „Gleichzeitig ist die neue Heizkostenkomponente so konzipiert, dass die Anreize zum Energiesparen erhalten bleiben.“ Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.