Zum 01. Februar 2022 ändert die Bundesregierung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Förderbudget für Neubauten der Effizienzhaus-Stufe 55 entfällt. Gebäudesanierungen und die anderen Effizienzhaus-Stufen sind davon nicht betroffen und werden weiterhin unverändert gefördert.
Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 55 (einschließlich Erneuerbare-Energien-Klasse und Nachhaltigkeits-Klasse) bei Neubauten kann nur noch bis Ende Januar 2022 beantragt werden. Ab Februar entfällt das beliebte Förderprogramm. Auf der Seite des KfW wird erklärt, Fördergelder sollten in Zukunft vermehrt dahinfließen, „wo das CO2-Einsparpotenzial am höchsten ist – in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten.“
Die BEG (» der VDIV berichtete) zielt auf energieeffizientes Bauen und Sanieren bei Häusern und Wohnungen. Die Förderung gilt für Komplettsanierung, Neubau und den Kauf von Effizienzhäusern. Beim Förderprogramm gibt es Sanierungszuschüsse bis zu 75.000 Euro pro Wohneinheit. Der Bau wird mit bis zu 37.5000 Euro pro Wohneinheit unterstützt. Zusätzlich sind auch Förderungen für die Baubegleitung möglich. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.