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Mieterstrom: Übergangsregelung für Kundenanlagen sichert Betrieb

Der Bundestag hat eine Übergangsregelung für bestehende Kundenanlagen beschlossen. Mieterstrom- und Quartiersmodelle bleiben bis 31. Dezember 2028 von zusätzlichen Netzvorgaben ausgenommen. Die Entscheidung schafft dringend benötigte Planungssicherheit für laufende Projekte.

Mit der Entscheidung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag ist klar: Bestehende Kundenanlagen, die vor Inkrafttreten der EnWG-Novelle angeschlossen wurden, werden bis 31. Dezember 2028 nicht als reguläre Verteilnetze eingestuft. Hintergrund waren erhebliche Unsicherheiten, die nach dem Urteil des BGH vom 13. Mai 2025 (EnVR 18/23) entstanden waren. Zahlreiche Mieterstrom- und quartiersbezogene Energiekonzepte sahen sich durch die neu interpretierte Rechtslage mit erheblichen wirtschaftlichen und organisatorischen Risiken konfrontiert.

Der nun beschlossene Übergangsrahmen ermöglicht es, funktionierende Modelle stabil weiterzuführen. Betreiber müssen in dieser Zeit nicht die umfassenden Pflichten eines Verteilnetzbetreibers erfüllen. Damit werden abrupte Kostensteigerungen und der mögliche Ausstieg wirtschaftlich tragfähiger Projekte verhindert. Für Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Energiedienstleister bedeutet dies eine substanzielle Entlastung, insbesondere in Projekten mit langfristigen Vertragsstrukturen und hohen Vorlaufinvestitionen.

Die Regelung gilt ausschließlich für Bestandsanlagen. Für neue Projekte bleibt die künftige Regulierung maßgeblich von den nächsten Reformschritten im EnWG abhängig. Ein begleitender Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen bekräftigt, dass der Gesetzgeber 2026 weitere strukturelle Anpassungen vornehmen will. Geplant sind unter anderem Verbesserungen für Energy Sharing und Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart-Meter-Rollouts. Damit stellt die Politik bereits jetzt eine Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens in Aussicht, um dezentrale und gemeinschaftlich organisierte Energieversorgungslösungen zu stärken.

Der Verband hatte sich frühzeitig und gemeinsam mit Partnerorganisationen für eine rasche gesetzgeberische Klarstellung eingesetzt. Die politische Initiative sowie das Schreiben an die Bundeswirtschaftsministerin und die Fraktionsspitzen haben maßgeblich dazu beigetragen, die Thematik auf die Agenda zu setzen und eine praxistaugliche Lösung zu erreichen.

„Für Verwaltungen, die Mieterstrom- und Quartiersprojekte begleiten, bringt die Übergangsregelung Rechtssicherheit in einer Phase, in der Investitionen in Energieeffizienz, Eigenstromnutzung und lokale Versorgungskonzepte zunehmend an Bedeutung gewinnen. Aber leider eben nur für Bestandsobjekte. Für neue Projekte erhoffen wir noch eine positive Bewilligung“, bewertet Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, den Entschluss.