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Nach Berliner Volksentscheid: Enteignung weiter auf dem Prüfstand

Mit 57,6 Prozent stimmten die Berliner am 26. September 2021 in einem Entscheid der Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ für die Einführung eines Vergesellschaftungsgesetztes (VerG) und die damit verbundene Vergesellschaftung von privaten Wohnungskonzernen. Doch trotz des Ergebnisses ist das Vorhaben juristisch gesehen schwierig und soll nun von einer Expertenkommission geprüft werden.

Die Forderungen der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ sind eindeutig: Wohnungsunternehmen sollen vergesellschaftet, also verstaatlicht, werden (» der VDIV berichtete). Im mehrseitigen Gesetzesentwurf der Initiative heißt es dazu, dass Wohnimmobilien via Gesetz in Gemeineigentum überführt werden sollen. Darüber hinaus gibt die Initiative ausführliche Begründungen, warum dies ihrer Meinung nach nötig ist. Doch trotz eindeutigem Sieg zugunsten des Gesetzesentwurfs ist die Lage unübersichtlich. Juristisch gesehen gibt es einige Punkte zu klären – darauf haben sich SPD, Grüne und die FDP bei ihren Sondierungsgesprächen geeinigt und haben sich für die Prüfung der Angelegenheit durch einen Expertenrat ausgesprochen.