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Nachbesserungen bei EEG-Novelle notwendig

Ziel der EEG-Novelle soll u. a. der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien sein. Doch praktikable Regelungen für Eigentümergemeinschaften fehlen, daher sind Nachbesserungen im Gesetzesentwurf notwendig.

Der von der Regierungskoalition vorgelegte Gesetzesentwurf u. a. zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beinhaltet Ansätze zur Beschleunigung und Priorisierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Jedoch fehlen die Verbesserungen für eine bestimmte Gruppe und damit verbundenes Potenzial: die Wohnungseigentümergemeinschaften.

Nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf der EEG-Novelle gib es keine definierte Personenidentität zwischen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und ihren Eigentümern. Damit wird eine WEG-Hausgemeinschaft wie ein Stromanbieter behandelt. Das hat umfangreiche Melde- und Steuerpflichten (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuer, ggf. auch Gewebesteuer) zur Folge sowie den Einsatz einer aufwendigen Mess- und Regeltechnik. Photovoltaik-Anlagen verbessern den Klimaschutz und die CO2-Bilanz eines Gebäudes - in der Praxis verweigern sich jedoch Eigentümergemeinschaften der umwelt-freundlichen Nachrüstung dieses Energieträgers, da WEG nicht unter die Stromeigenversorgung gemäß § 3 Nr. 19 EEG 2023 fallen. Dies verhindert Einbau und Nutzung von umweltfreundlichen und kostensparenden Energieformen für Millionen Bundesbürger und sollte dringend geändert werden.