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Neue TR-K8 sichert Weiterbetrieb von Bestandstauchhülsen bei Wärmezählern und verhindert hohe Umrüstungskosten

Ein Regelermittlungsausschuss hat die überarbeitete TR-K8 einstimmig beschlossen. Damit ist die rechtliche Grundlage geschaffen, um Bestandstauchhülsen in Wärmezählern über 2026 hinaus weiterzuverwenden. Ein kostspieliger flächendeckender Austausch wird so vermieden.

Mit dem Ende der bisherigen Duldungsregelung zum 30. Oktober 2026 stand die Branche unter erheblichem Handlungsdruck. Trotz sinkender Zahlen sind deutschlandweit noch rund zwei Millionen Bestandstauchhülsen im Einsatz. Ein verpflichtender Austausch hätte Investitionskosten im hohen dreistelligen Millionenbereich verursacht und die ohnehin knappen Kapazitäten im Heizungsbau zusätzlich belastet.

Seit 2023 wurde daher intensiv an einer Nachfolgeregelung gearbeitet. Auf Initiative eines Branchenverbands gelang es, im Arbeitsausschuss „Wärmezähler“ der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen eine einheitliche Position zu erzielen. Die Beteiligten – Vertreter von Behörden, Verbänden und Fachgremien – einigten sich darauf, die bestehende technische Regel TR-K8 anzupassen und damit die Grundlage für die Weiterverwendung der vorhandenen Tauchhülsen zu schaffen.

Nach mehreren fachlichen Abstimmungen wurde die überarbeitete TR-K8 verabschiedet und anschließend im Regelermittlungsausschuss in Berlin einstimmig bestätigt. Mit diesem Beschluss ist nun die erforderliche rechtliche Basis geschaffen.

Für Immobilienverwaltungen und Eigentümergemeinschaften bedeutet dies Planungssicherheit und die Vermeidung erheblicher Zusatzkosten. Auch Fachbetriebe profitieren, da ein massenhafter Austausch vermieden wird und Kapazitäten für andere Modernisierungsmaßnahmen frei bleiben.