Nachdem Baden-Württemberg als erstes Bundesland am 04.11.2020 sein Reformgesetz zur Grundsteuer verabschiedet hatte (» der VDIV berichtete), ist dieses nun zur Prüfung beim Verfassungsgerichtshof eingereicht worden. Eine Hauseigentümerin aus der Nähe Stuttgarts klagte und fand dabei große Unterstützung beim Steuerzahlerbund.
Das Baden-Württemberger Reformgesetz sah vor, für die Grundsteuer-Neuberechnung die Grundstücksfläche und Bodenrichtwerte einzubeziehen. Kritikpunkt bei dieser Neuberechnungsweise der Grundsteuer ist ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Kritisiert wurde, dass diese Berechnungsweise nicht miteinbezöge, was für ein Gebäude auf dem Grundstück errichtet worden sei. Egal, ob ein kleines Haus oder ein Hochhaus, für beide Gebäude würde dieselbe Grundsteuer fällig werden. Der Bund der Steuerzahler unterstützt daher die Musterklage vom 25. März.
Währenddessen bringt Hamburg – das wie rund die Hälfte der Bundesländer die Öffnungsklausel nutzt – sein „Wohnlagenmodell“ (» der VDIV berichtete) weiter voran, das die Grundsteuer-Berechnung auf Fläche und Lage stützt. Der am 16. März vom Senat beschlossene Gesetzentwurf liegt nun der Bürgerschaft vor. Die Länder haben noch bis Ende 2024 Zeit, eine neue, verfassungsgemäße Lösung für die Grundsteuererhebung auf den Weg zu bringen.