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Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes verabschiedet

In seiner Sitzung am 24. Juni 2022 hat der Bundestag das Gesetz „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ (Bundestagsdrucksachen 20/1599, 20/1977 und 20/2137) beschlossen. Mit dem Gesetz sollen der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt, Versorgungsengpässe verringert und rechtliche Unklarheiten bei Vertragskündigungen durch Energielieferanten beseitigt werden.

Die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beinhaltet umfangreiche Regelungen, die den Ausbau der Energienetze vorantreiben sollen. Unter anderem wird dem Ausbau von Hochspannungsleitungen ein „überragendes öffentliches Interesse“ eingeräumt. Die Netzplanung soll künftig konsequent am Zielt „Treibhausgasneutralität in 2045“ ausgerichtet werden. Dieses Ziel wurde unmittelbar in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen.

In den Gesetzentwurf der Bundesregierung waren umfangreiche Änderungen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie eingegangen (Bundestagsdrucksache 20/2402).