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Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sind auf den Weg gebracht

Die Einführung der Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom von Januar 2023 bis voraussichtlich April 2024 ist beschlossene Sache. Der Bundestag hat die Gesetzesvorlagen am 15. Dezember beschlossen, der Bundesrat hat sie am Folgetag bestätigt. Für Immobilienverwalter und Vermieter bedeuten die staatlichen Zuwendungen kurzfristig einen großen bürokratischen Aufwand.

Das Gesetz enthält in § 26 umfangreiche Regelungen zu den Informationspflichten: Vermieter müssen Mieter unverzüglich nach Zugang der Informationen in Textform über Ursprung, Höhe und Laufzeit der Entlastungen sowie deren Berücksichtigung in der Betriebskostenvorauszahlung informieren (Absatz 3). Analog dazu ist die Informationspflicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber den Wohnungseigentümern geregelt (Absatz 7). In WEG ist die Entlastung im Rahmen der Jahresabrechnung zu berücksichtigen. Wenn eine Überdeckung der zu erwartenden Kosten von mehr als 10 Prozent zu erwarten ist, können Mieter bzw. Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen die Anpassung der Kostenvorschüsse verlangen.

Darüber hinaus schreibt § 30 vor, dass Vermieter sowie Gemeinschaften der Wohnungseigentümer für das jeweils vergangene Kalenderjahr Angaben zur Höhe der finanziellen Entlastung verbunden mit dem jeweiligen Namen und der Anschrift des Letztverbrauchers, Kunden, Mieters oder Wohnungseigentümers vorhalten und auf Aufforderung an die dafür zuständige Stelle des Bundes übermitteln müssen. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Haushalte mit einer Einkommenssteuer über 16.956 Euro Steuern auf die Ersparnisse durch die Preisbremse zahlen müssen.

Der VDIV Deutschland hatte im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich auf den erheblichen Mehraufwand für Vermieter, Wohnungseigentümer und Verwaltungen hingewiesen und Vorschläge zu alternativen Regelungsmöglichkeiten unterbreitet. Diese wurden nicht berücksichtigt. Mit den von der Regierung geplanten Entlastungen für Haushalte, die mit Pellets, Heizöl und Flüssiggas heizen, werden sich die Belastungen für Verwaltungen absehbar noch weiter erhöhen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt hier einen Kurzüberblick mit allen Details zur Gas- und Strompreisbremse zur Verfügung. Der VDIV wird zeitnah eine Handlungsempfehlung für die Mitgliedsunternehmen zu den Gesetzen erstellen.

Für umfassende Informationen zum Thema und zu den Auswirkungen auf die Praxis bietet die VDIV Management GmbH am 24. Januar 2023 das folgende Online-Seminar an: „Energiepreisbremse im Verwalteralltag: Alle Vorgaben und Fristen auf den Punkt gebracht“