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Reform des Vorkaufsrechts geplant

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht (BVerWG) zuletzt das Vorkaufsrecht bei Immobilien gekippt hatte, setzen sich Berlin, München und Hamburg für eine Reform des Gesetzes ein. Mit einer Anpassung des Baugesetzbuches soll das Gesetz für Gemeinden und Städte wieder anwendbar werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, bildeten die Städte Berlin, München und Hamburg nun eine eigene Initiative für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ­ auf Landes- und Bundesebene.

Zum Hintergrund: Am 09. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass, um das Vorkaufsrecht auszuüben, die Annahme, dass ein Immobilienkäufer einen Mieter verdrängen könnte, nicht ausreiche. Mit diesem Urteil wurde das Vorkaufsrecht unbrauchbar gemacht.