Um dieses Ziel zu erreichen, bildeten die Städte Berlin, München und Hamburg nun eine eigene Initiative für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Landes- und Bundesebene.
Zum Hintergrund: Am 09. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass, um das Vorkaufsrecht auszuüben, die Annahme, dass ein Immobilienkäufer einen Mieter verdrängen könnte, nicht ausreiche. Mit diesem Urteil wurde das Vorkaufsrecht unbrauchbar gemacht.