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Runde drei in der Revolution der Mess- und Eichverordnung

Am 1. Januar 2015 trat das neue Mess- und Eichgesetz in Kraft und fand seitdem erfolgreich Anwendung. Um den aktuellen Standards gerecht zu werden, sind regelmäßige Anpassungen notwendig.

Die jüngste Änderung enthält drei maßgebliche Änderungen, sowie redaktionelle Verbesserungen. Zum einen sollen die Abgasmessgeräte ausgeklammert werden. Damit gehört die bis dato gängige doppelte Prüfung von Eichung und Kalibrierung der Vergangenheit an. Für die Überprüfung der Abgasmessgeräte ist die Straßenverkehrszulassungsordnung zuständig. Weiterhin wurden Ausnahmen für Messwerte aus dem Energiesektor ergänzt. Damit wurde die Empfehlung des Deutschen Bundestages zur Erweiterung von Eichfristen, für beispielsweise Warmwasserzähler, umgesetzt. Durch diese Ergänzung haben sowohl Warmwasser- als auch Kaltwasserzähler die gleiche sechsjährige Eichfrist.