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Smart Meter Rollout läuft nach langer Pause wieder an

Im März 2021 hatte das Oberverwaltungsgerichts NRW die Allgemeinverfügung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Einbaupflicht von Smart Metern als „voraussichtlich rechtswidrig“ bezeichnet. Jetzt hat die Behörde die strittige Allgemeinverfügung zurückgezogen und eine Übergangsregelung erlassen, um den Weitervertrieb und Einbau intelligenter Messsysteme voranzutreiben.

Mit der Rücknahme der sogenannten Marktverfügbarkeitserklärung ist das BSI der für den 25. Mai anberaumten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zuvorgekommen. Das Gerichtsverfahren ist damit formal beendet. Die Behörde hat zusammen mit der Rücknahme der Markterklärung eine Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass auf Basis der nun zurückgenommenen Allgemeinverfügung eingebaute intelligente Messsysteme nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden sind, weiter genutzt und auch weiter eingebaut werden dürfen. Damit ist für die betroffenen Messstellenbetreiber Rechtssicherheit geschaffen.  Der Rolloutläuft somit wieder an. Das BSI hat eine neue rechtssichere Allgemeinverfügung angekündigt.