Die im Dezember erschienene Studie „Monitoring zur Anwendung der Umwandlungsverordnung“ zeigt: Die Regelungen für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin haben sich zwar verschärft, dennoch sind die Zahlen innerhalb eines Jahres angestiegen und haben sich fast verdoppelt.
„Mit der am 13. März 2020 in Kraft getretenen Umwandlungsverordnung 2020 steht in allen derzeitigen und zukünftigen sozialen Erhaltungsgebieten Berlins die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen unter Genehmigungsvorbehalt“, so die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in ihrer Pressemitteilung vom 9. Dezember zum Jahresbericht. Da die Umwandlung häufig mit einer Entmietung der Häuser und anschließend einer teuren Modernisierung einhergehe, zielte die Hauptstadt mit der Genehmigungspflicht darauf ab, Mieter vor Verdrängung zu schützen. Die Anzahl der umgewandelten Wohnungen stieg im Zeitraum 2019 bis 2020 jedoch von insgesamt ungefähr 12.700 Wohnungen auf rund 19.200 Wohnungen.
Die Studie des IfS (Institut für Stadtforschung uns Strukturpolitik GmbH) wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen beauftragt.