Mit der Zustimmung zum TKG-Änderungsgesetz 2025 hat der Bundestagsausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung ein zentrales Signal für die Beschleunigung des digitalen Infrastrukturausbaus in Deutschland gesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Ausbauvorhaben im Bereich Glasfaser und Mobilfunk rechtlich zu privilegieren, indem ihre besondere Bedeutung gesetzlich festgeschrieben wird. Die Einstufung als „überragendes öffentliches Interesse“ soll sicherstellen, dass Netzausbauprojekte bei Genehmigungsverfahren vorrangig behandelt werden.
Die Regelung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet und soll die Planungs- und Umsetzungssicherheit für alle beteiligten Akteure verbessern. Insbesondere die vielfach langwierigen Genehmigungsprozesse auf kommunaler Ebene sollen durch die Neuregelung vereinfacht werden. Kommunen und Baubehörden sind künftig verpflichtet, den Vorrang des Netzausbaus in ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Gerade bei Wohnungseigentümergemeinschaften kann die neue Rechtslage dabei helfen, Erschließungsprojekte rechtssicher und effizient umzusetzen. Dennoch bleibt ein erhöhter Koordinierungsaufwand bestehen: Bauzeitenpläne, technische Abstimmungen und Kommunikation mit Eigentümern erfordern klare Prozesse und professionelle Begleitung.