News

Verbände warnen vor Abschaffung der Weiterbildungspflicht – Qualität und Verbraucherschutz dürfen nicht geopfert werden

Was auf den ersten Blick nach einer sinnvollen Entlastung klingt, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als riskantes Vorhaben mit weitreichenden Folgen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) will mit einem Gesetz zum Bürokratierückbau Unternehmen und Verwaltung von vermeidbarem Aufwand befreien. Ein grundsätzlich richtiges Ziel – doch der vorliegende Referentenentwurf zeigt, dass auch gut gemeinte Deregulierung problematisch werden kann. Denn vorgesehen ist, die Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO ersatzlos zu streichen.

Der VDIV Deutschland hat in dieser Frage die federführende Rolle übernommen und warnt eindringlich vor einem Schritt, der die Professionalität und Qualität einer gesamten Branche gefährden würde. Gemeinsam mit einer breiten Verbändebasis hat der Verband einen offenen Brief an Bundeswirtschaftsministerin Reiche initiiert, um auf die Folgen aufmerksam zu machen. Parallel dazu erarbeitet der VDIV eine eigene ausführliche Stellungnahme, die kurzfristig in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden soll. Das Ziel ist, abzuwenden, dass das Gesetz in dieser Form verabschiedet wird. 

Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 gilt die Weiterbildungspflicht als wesentlicher Bestandteil eines qualitätsorientierten Berufszugangs. Sie stellt sicher, dass Verwalterinnen und Verwalter über aktuelles Fachwissen verfügen und den stetig wachsenden rechtlichen sowie technischen Anforderungen gerecht werden. Über 60 Gesetze und Verordnungen – von der Trinkwasserverordnung über die Energieeinsparvorgaben bis hin zur EU-Gebäuderichtlinie – bestimmen heute den Arbeitsalltag in der Immobilienverwaltung. Ohne kontinuierliche Fortbildung drohen Fehlentscheidungen, Haftungsrisiken und der Verlust von Vertrauen in eine Branche, die Immobilienwerte von mehr als 1,2 Billionen Euro verwaltet.

Das Argument des Ministeriums, die IHK-Zertifizierung nach § 26a WEG könne die Weiterbildungspflicht ersetzen, greift zu kurz. Während die Zertifizierung eine einmalige Eingangsvoraussetzung ist, stellt die Weiterbildungspflicht die fortlaufende Aktualisierung des Fachwissens sicher. Beide Instrumente ergänzen sich, sie sind nicht austauschbar.

Auch die behauptete Entlastungswirkung hält einer kritischen Prüfung nicht stand: Der jährliche Aufwand beläuft sich laut Referentenentwurf auf lediglich 6,67 Stunden pro Jahr und Beschäftigten: bei durchschnittlich 35 Euro Stundensatz und rund 200 Euro für Lernmittel oder Seminare also etwa 430 Euro jährlich. Für diesen geringen Betrag auf ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung zu verzichten, wäre kurzsichtig und ökonomisch unsinnig.

Der VDIV Deutschland betont, dass es nicht um weniger Qualität, sondern um klügere Verwaltungsprozesse gehen müsse. Statt notwendige Standards abzubauen, sollten digitale Nachweisverfahren und vereinfachte Dokumentationspflichten eingeführt werden. Nur so lasse sich Bürokratie wirklich reduzieren, ohne den Verbraucherschutz zu schwächen.

Unabhängig von der VDIV-Initiative zu einem offenen Brief, wird der Spitzenverband der Branche eine eigene umfassende Stellungnahme abgeben.