Neben den beiden ganz aktuellen Handlungsempfehlungen aus diesem Monat zum Telekommunikationsgesetz und der novellierten Heizkostenverordnung, in der der VDIV auch auf Vergütungsmöglichkeiten und etwaige Haftungsrisiken eingegangen ist, erarbeitete der Verband dieses Jahr Handlungsempfehlungen und Beschlussvorlagen zu neuen Beschlüssen nach der WEG-Reform: Das Spektrum reichte dabei von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht über bauliche Veränderungen und Kostentragung bis hin zur Digitalisierung sowie Verwalterbestellung und -vertrag.
Auch die E-Mobilität war Thema. Der VDIV beleuchtete für seine Mitglieder das Thema aus rechtlicher sowie kaufmännisch-technischer Sicht. Zudem erstellte er umfangreiche Vorlagen für entsprechende Beschlussfassungen einschließlich Regelungen zu Kostentragung und Nutzungsrechten.
Vor dem Hintergrund der in Kraft getretenen WEG-Reform erarbeitete der VDIV zudem eine Handlungsempfehlung zu einer Musterteilungserklärung, welche zukünftig angewendet werden sollte, damit Kommunikation und Beschlussfassungen noch besser als bisher funktionieren.
Andere Handlungsempfehlungen des Jahres bezogen sich, pandemiebedingt, u. a. auf mobiles Arbeiten und die Möglichkeit zu Online-Versammlungen. Rechtliche Gutachten wurden den Mitgliedern ebenfalls zur Verfügung gestellt: z. B. zur Abhaltung von Eigentümerversammlungen unter 2G- und 3G-Bedingungen der Pandemie.
Alle diese Handlungsempfehlungen und Informationen sind bei den VDIV-Landesverbänden abzurufen oder im Mitglieder-Intranet unter vdiv.de zu finden. » Hier geht's zum Login