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Vorzeitiges Ende der Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme zum Jahresende

Die zeitlich befristete Verringerung der Umsatzsteuer auf Gaslieferungen und Fernwärme von 19 auf sieben Prozent endet zum 31. Dezember 2023. Das Bundeskabinett hat beschlossen, eine entsprechende Regelung in das Wachstumschancengesetz aufzunehmen, das derzeit beraten wird. Die Energiepreisbremsen sollen hingegen über das Jahresende fortlaufen.

Die befristete Mehrwertsteuersenkung war Teil des dritten Entlastungspakets. Die Bundesregierung begründet das vorzeitige Ende der Maßnahme damit, dass die Gaspreise schneller gesunken sind, als im Jahr 2022 angenommen. Eine Situation wie im vergangenen Jahr seit an den Gasmärkten derzeit nicht zu erwarten.

Zum Fortlaufen der Energiepreisbremsen über das Jahresende hinweg ist keine Gesetzesänderung notwendig. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums erläuterte: „Die Regierung ‑ das haben wir schon vielfach deutlich gemacht ‑ ist sich darin einig, dass wir eine Verlängerung dieser Strom- und Gaspreisbremsen als Vorsorgemechanismus, als Versicherung für den kommenden Winter anstreben. Dazu brauchen wir aber auch die beihilferechtlichen Genehmigungen in Brüssel und sind deswegen im Austausch mit der Europäischen Kommission.“ Die notwendigen Anträge sind gestellt, die Zustimmung aus Brüssel steht noch aus.