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Wachstumsprognose halbiert -‚ Wirtschaftsweise‘ fordern Stärkung des Wohnungsneubaus

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) hat in seinem Jahresgutachten 2024/25 seine Wachstumsprognose für das kommende Jahr auf 0,4 Prozent halbiert. Um die Wirtschaft anzukurbeln fordern die ‚Wirtschaftsweisen‘ unter anderem mehr Maßnahmen Wohnungsneubau.

Die Experten verweisen auf die stark gestiegenen Preise im Wohnungsmarkt in den vergangenen 15 Jahren und die Knappheit des Wohnraums besonders in Ballungsräumen und wirtschaftlich starken ländlichen Regionen. Das sei nicht nur ein soziales, sondern auch ein gesamtgesellschaftliches Problem, weil der Zuzug von Arbeitskräften in produktive Regionen gehemmt werde, so der SVR. „Der Wohnungsneubau kann durch die Mobilisierung von Baulandpotenzialen, stärkere Bauanreize und eine Senkung der Baukosten mittels harmonisierter Bauvorschriften erhöht werden“, betont Veronika Grimm, Mitglied im Sachverständigenrat Wirtschaft. In ihrem Gutachten schlagen die Experten unter anderem vor, für neu geschaffenes Bauland eine Bebauungspflicht innerhalb eines gewissen Zeitraums vorzusehen und die Grundsteuer stärker am Grundstücks- anstatt am Gebäudewert zu orientieren, um die Anreize zur dichteren Bebauung zu erhöhen. Positiv könnten sich auch beschleunigte Abschreibungsregeln und eine Senkung der Grunderwerbsteuer auf Neubauten auswirken.

Der mittlerweile deutlich vergrößerte Abstand zwischen Neu- und Bestandsmieten reduziert nach Einschätzung der Experten die finanziellen Anreize für Umzüge. Sie sehen daher Kappungsgrenzen für zulässige Erhöhungen von Bestandsmieten in angespannten Märkten kritisch. Sie sollten nicht mehr abgesenkt werden, so die Empfehlung. Auch sollten restriktive Mietenregulierungen immer nur temporär gelten und immer von Maßnahmen zur Erweiterung des Wohnraumangebots flankiert werden. Die geplante Verlängerung der Mietpreisbremse mit erhöhten Auflagen (wir haben berichtet) begrüßt das Gremium, rät jedoch von einer Verlängerung über das Jahr 2028 hinaus ab. Um einkommensschwachen oder sozial benachteiligten Haushalten den Zugang zu Wohnraum zu erleichtern, fordern die Wirtschaftsweisen eine zielgenauere soziale Wohnraumförderung, in der sich Wohngeld (Subjektförderung) und Sozialwohnungen (Objektförderung) ergänzen.

Das vollständige Gutachten mit dem Titel „Versäumnisse angehen, entschlossen modernisieren“ finden Sie hier.