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Was bei Behörden künftig digital geht - Das neue Onlinezugangsgesetz

Bis Ende dieses Jahres sollen diverse Verwaltungsleistungen in Deutschland auch digital angeboten werden, darunter etwa 60 im Themengebiet Bauen und Wohnen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) regelt den Zugang zu den Verfahren für Privatpersonen und Unternehmen und soll diesen erleichtern.

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), welches seit 2017 in Kraft ist, werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis spätestens Ende 2023 ihr Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Alles, was beantragt werden kann, wird zukünftig auch elektronisch machbar sein. Im Bereich Bauen und Wohnen sollen über 60 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden. Schnellere, digitale Planungs- und Genehmigungsprozesse und die gebündelte Digitalisierung verwandter Leistungen sind dabei das erklärte Ziel. Unter anderem umfassen diese Leistungen neben Wohngeldantrag und Ummeldung nach einem Umzug auch Bauanträge oder Anträge zum Breitbandausbau.

Detaillierte Informationen dazu, was bereits jetzt digital möglich ist und zum Fortschritt einzelner Prozesse finden Sie hier.