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Was der Koalitionsvertrag für die Immobilienwirtschaft plant

Im Abschnitt Bauen und Wohnen ist auf circa sechs Seiten zu lesen, was die Parteien in dem Bereich vorhaben. Dabei handelt es sich von der Steigerung des Neubaus bis hin zu einem eigenständigen Bauministerium:

Bauen soll bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm und innovativ werden. Die Koalition strebt den Neubau von rund 400.000 Wohnungen jährlich an, davon sollen 100.000 öffentlich gefördert werden. „Dafür werden wir die finanzielle Unterstützung des Bundes für den sozialen Wohnungsbau inklusive sozialer Eigenheimförderung fortführen und die Mittel erhöhen“, heißt es im veröffentlichten Koalitionspapier. Um Wohneigentum zu fördern, sollen die Bundesländer mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer erhalten. Auch die Einführung eines Freibetrags komme infrage. Die lineare Abschreibung für den Neubau soll von zwei auf drei Prozent angehoben werden. Um Baukosten zu reduzieren, werden serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung angestrebt.

Neues Bauministerium

Ein eigenständiges Bauministerium ist in Planung. Das neue Ministerium soll von der SPD besetzt werden.

Klimaschutz/Änderungen am GEG

Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sollen Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgenommen werden. Neu eingebaute Heizungen sollen ab 2025 beispielsweise 65 Prozent erneuerbare Energien für den Betrieb nutzen. Außerdem soll das KfW-Effizienzhaus 40 der Neubaustandard werden. Ab 2024 sollen zudem bei wesentlichen Umbauarbeiten die auszutauschenden Teile dem Standard eines Effizienzhaus 70 entsprechen müssen. Auch zur CO2-Steuer gibt es Neues: So soll für eine Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter zum 1.6.2022 ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden. Weiteres zum Klimaschutz: Bei Dächern von gewerblich genutzten Neubauten sollen Solaranlagen verpflichtend sein und bei privaten Neubauten zur Regel werden.

Bündnis bezahlbarer Wohnraum

Ein Bündnis bezahlbarer Wohnraum mit Akteuren wie Genossenschaften, landeseigenen Wohnungsgesellschaften und privaten Unternehmen soll geschlossen werden. Dadurch soll der Neubau gemeinsam vorangebracht werden. So soll zudem eine neue Wohngemeinnützigkeit mit steuerlicher Förderung und Investitionszulagen etabliert werden. Die Parteien erhoffen sich dadurch eine neue Dynamik im Bau und die dauerhafte Sozialbindung bezahlbaren Wohnraums zu schaffen. Die neuen Maßnahmen sollen dabei stets wirtschaftlich bleiben und die etablierte Struktur der Wohnungswirtschaft stimmig ergänzen.

Rechtliches

Das Baugesetzbuch (BauGB) soll novelliert werden. Dadurch sollen Instrumente effektiver und unkomplizierter werden. Ziel ist laut Entwurf, „Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung zu stärken sowie zusätzliche Bauflächen zu mobilisieren und weitere Beschleunigungen der Planungs- und Genehmigungsverfahren vorzunehmen.“ Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz werden entfristet. Es soll geprüft werden, ob das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 zum Vorkaufsrecht Handlungsbedarf bedingt.