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Weiterbildungspflicht abschaffen - Bürokratieabbau oder Qualitätsverlust?

Der VDIV führt derzeit eine Kurzumfrage zur geplanten Streichung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Ziel ist ein aktuelles Lagebild aus der Praxis, um die fachpolitische Position im laufenden Verfahren weiter zu stärken.

Das Wirtschaftsministerium hat hierzu einen Referentenentwurf vorgelegt, der nicht nur in der Branche deutliche Kritik ausgelöst hat. Für Verwaltungen gilt kontinuierliche Fortbildung seit Jahren als Mindeststandard, um rechtliche Vorgaben sicher umzusetzen, Haftungsrisiken zu reduzieren und die steigende Komplexität im Gebäudemanagement zu bewältigen.

Die Bundesregierung plant nun, die Pflicht vollständig zu streichen. Aus Sicht des Verbandes wäre dies weit mehr als ein formaler Eingriff: Es würde etablierte Qualitätsstandards gefährden, qualifizierten Verwaltungen Wettbewerbsnachteile verschaffen und das Vertrauen in das Berufsbild schwächen. Diese und weitere Punkte hat der Verband gegenüber Politik und Ministerien in seiner Stellungnahme klar benannt.

Mit der aktuellen Befragung soll ein präzises und praxistaugliches Stimmungsbild erhoben werden. Die Teilnahme erfolgt anonym und dauert weniger als fünf Minuten. Abgefragt werden die erwarteten Auswirkungen einer Abschaffung auf Servicequalität, Personalentwicklung, Rekrutierung und organisatorische Abläufe. Ebenso interessieren Einschätzungen dazu, ob Eigentümerinnen und Eigentümer Vertrauen verlieren könnten und ob die geplante Änderung tatsächlich Bürokratie abbaut oder lediglich bestehende Standards reduziert.

Eine breite Beteiligung ist angesichts der Bedeutung des Themas wünschenswert. Die Umfrage „Weiterbildungspflicht abschaffen – Bürokratieabbau oder Qualitätsverlust?“ läuft bis zum 7. Dezember. 
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