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Wieder 19 Prozent: Ende der befristeten Umsatzsteuerabsenkung für Gas und Fernwärme

Seit 1. April müssen Verbraucher für Gas und Fernwärme wieder 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. Um sicherzustellen, dass die korrekte Menge zum zuletzt steuerbegünstigten Preis berechnet wird, sollten sie die Zählerstände an die Versorger melden, so die Empfehlung der Verbraucherzentralen.

Das Vergleichsportal Verivox geht davon aus, dass der volle Umsatzsteuersatz die Gaspreise um elf Prozent erhöhen wird. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) betonte allerdings, dass die Versorger den höheren Steuersatz unter Umständen durch sinkende Einkaufspreise kompensieren können. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) warnte vor "drohenden Mehrkosten über die Steuererhöhung hinaus" und wies darauf hin, dass Versorger in der Jahresabrechnung den Verbrauch in den Zeiträumen mit den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen schätzen dürfen, solange ihnen keine konkreten Ablesewerte vorliegen. Dabei könne es passieren, dass der nun erhöhte Steuersatz auf einen zu großen Teil des Jahresverbrauchs angesetzt wird. Die Verbraucherschützer empfehlen daher, die Zählerstände abzulesen und an den Versorger zu übermitteln. In den meisten Fällen ist das in einem Online-Portal oder Kundenkonto möglich.

Die temporäre Ermäßigung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent war nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Jahr 2022 eingeführt worden, um die gestiegenen Energiepreise zu dämpfen. Der Bundestag hatte mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen, diese befristete Ermäßigung vorzeitig Ende Februar zu beenden. Der Bundesrat blockierte das Gesetz und rief den Vermittlungsausschuss an. Durch die Zeitverzögerung im Gesetzgebungsverfahren konnte ein vorzeitiges Ende der Steuerabsenkung nicht rechtzeitig beschlossen werden.