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Wohngeldreform und weitere Entlastungen in Planung

Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Kosten für alle Gaskunden ab dem Herbst weiter steigen werden und plant deshalb zusätzliche Entlastungsmaßnahmen. Bundeskanzler Olaf Scholz hat eine Wohngeldreform und Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 angekündigt. Darüber hinaus werden Kündigungsschutzregeln überprüft, sodass Mietern der Mietvertrag und Energiekunden der Liefervertrag nicht gekündigt werden kann.

Die Entlastungsmaßnahmen sollen vor allem die Auswirkungen der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen für das angeschlagene Unternehmen Uniper SE auf die Bürger abfedern. Die Bundesregierung hat zur Unterstützung des größten deutschen Importeurs von russischem Gas ein Unterstützungspaket mit einem Gesamtumfang von 15 Milliarden Euro beschlossen. Ergänzend soll Uniper die gesetzlichen Möglichkeiten eines Umlagemechanismus nach § 26 Energiesicherungsgesetz nutzen und einen Großteil der Ersatzbeschaffungskosten für fehlende russische Gasimporte an die Kunden weiterreichen können. Die Umlage kann bisher spätestens zum 1. Oktober 2022 eingeführt werden. Derzeit prüft die Bundesregierung die Einführung zum 1. September. Bei der angekündigten Wohngeldreform sollen die Heizkosten einbezogen werden.