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Zuschuss für Einkauf von Brennstoffen wie Öl, Pellets und Flüssiggas für Eigentümer – maximal 2.000 Euro

Ergänzend zu den Preisbremsengesetzen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sowie Strom soll noch im Frühjahr dieses Jahres auf Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern die Beantragung eines Zuschusses für in 2022 eingekaufte Brennstoffe wie Öl, Flüssiggas, Pellets oder Kohle möglich werden.

Die Antragstellung soll über eine Online-Plattform auf Länderebene ablaufen. Voraussetzung ist, dass sich im Jahr 2022 der Brennstoffpreis für Öl, Pellets, Flüssiggas und Kohle gegenüber dem Vorjahr mindestens verdoppelt hat. Der Bund stellt dafür ein Budget über 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit nicht für jede einzelne Wohnung ein Antrag gestellt wird, soll Antragsteller der Gebäudeeigentümer oder Vermieter bzw. deren beauftragtes Verwaltungsunternehmen sein.

Übernommen werden 80 Prozent der Mehrausgaben, maximal gibt es 2.000 Euro je Wohneinheit. Dies ist durch eine entsprechende Rechnung samt Zahlungsbeleg aus dem Jahr 2022 nachzuweisen. Beträgt die Steigerung weniger als 100 Euro, gibt es keinen staatlichen Zuschuss. Unter Zugrundelegung festgelegter bundeseinheitlicher Referenzpreise werden dabei die Beschaffungsmengen für ein Gebäude betrachtet. Sofern die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 bereits erstellt ist, bevor der Zuschuss von staatlicher Seite ausgekehrt wird, darf angenommen werden, dass dieser bei der darauffolgenden Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen ist. Auch hier gilt für die beauftragten Verwaltungsunternehmen, dass die Übernahme der Antragstellung und Übermittlung der erhaltenen Zuschüsse an die Messdienstleistungsunternehmen einen Verwaltungsmehraufwand darstellt, der gesondert zu vergüten ist.