Pressemitteilung

10-Stufenmodell statt 50/50-Aufteilung ist angemessen - Aufschub des Inkrafttretens dennoch notwendig

Der aktuelle Referentenentwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz sowie Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen eines Gesetzes zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten hat zum Ziel, Anreize zu schaffen. Mieter sollen zu Energieeinsparungen und Vermieter zu energetischen Sanierungen geführt werden. Das Ziel sowie die Einführung eines 10-Stufenmodells statt einer 50/50-Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter sind begrüßenswert, jedoch sind Informations- und Beratungsbedarf sowie deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand zu erwarten. Aufgrund der aktuellen Lage und explodierenden Preise ist ein Aufschub des Inkrafttretens notwendig.

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sowohl Mieter als auch die vermietenden Eigentümer in Wohnungseigentumsanlagen einen deutlich erhöhten Informations- und Beratungsbedarf haben werden. Zusätzliche gerichtliche Klärungsfälle sind zu erwarten. Auch der Gesetzgeber schließt nach seiner Begründung im Gesetzentwurf nicht aus, dass es im Mietverhältnis anfänglich Unsicherheiten in der Anwendung der neuen gesetzlichen Regelungen geben wird.

Die mit dem Gesetz angestrebte Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter soll einen Beitrag zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele leisten. Die aktuelle Lage und die explodierenden Preise für fossile Brennstoffe bringen insgesamt hohe gesellschaftspolitische Herausforderungen und Belastungen für die Bevölkerung mit sich, die zukünftig schwer kalkulierbar sind. Auch die deutlich gestiegenen Material- und Handwerkerkosten machen es vermietenden Eigentümern nicht leicht, energetische Sanierungen schnell umzusetzen. Hinzu kommen die seit zwei Jahren in vielen Eigentümergemeinschaften aufgrund der Pandemie ausgefallenen Eigentümerversammlungen. Da der Gesetzgeber bislang keine Möglichkeit zulässt, reine Online-Eigentümerversammlungen einzuführen, können wichtige und kostenintensive Beschlüsse zur energetischen Sanierung nicht gefasst werden. Der VDIV Deutschland fordert daher, das Inkrafttreten des im Entwurf vorliegenden CO2KostAufG um mindestens ein, besser noch zwei Jahre zu verschieben. „Sowohl Mieter als auch Vermieter sind aktuell mit immens steigenden Lebenshaltungskosten konfrontiert“, erklärt Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Zudem bedarf es bei der Einführung energieeffizienter Maßnahmen zur Senkung der CO2-Kosten eines langen zeitlichen Vorlaufs bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Dem muss Rechnung getragen werden“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die Regelung im vorgesehenen § 11 CO2KostAufG-E sieht eine gesetzgeberische Evaluierung durch Vorlage eines Erfahrungsberichts im September 2026 vor. Der VDIV Deutschland hält eine Prüfung der Effizienz, Praktikabilität und Zweckmäßigkeit des Verfahrens sowie die geplante statistische Erfassung der Kostenaufteilung über alle betroffenen Mietverhältnisse hinweg für notwendig und sinnvoll. Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland, hält es zudem für notwendig, dass im Rahmen der Erstellung eines Erfahrungsberichts auch die Auswirkungen auf die Investitionsfähigkeit der privat vermietenden Eigentümer untersucht werden.

Der VDIV Deutschland regt zudem an, dass gerade bei privat vermietenden Eigentümern die eingenommenen Mittel aus der CO2-Bepreisung für weitere spezielle Förderanreize verwendet werden, die insbesondere im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaften ihre Wirkung entfalten. Programme sollten dabei stärker auf WEG konzentriert werden.