Der Ausbau von Solarstrom zum Gelingen der Klimawende ist richtig. Es ist daher vernünftig, Regelungen zu finden, die die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung voranbringen. Die im Solarpaket I beabsichtigten Erleichterungen zur Installation von Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach und Balkonkraftwerken sind jedoch in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht zeitnah umsetzbar. Somit werden rund 26 Prozent des Wohnungsbestandes nicht erreicht; Millionen von Bundesbürgern werden weiter massiv benachteiligt.
Für jede Anlage – egal ob Steckersolargerät oder PV-Anlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses – braucht es einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft, will man hier etwas anbringen. Sowohl Dach als auch Balkonbrüstung oder Fassade sind Teil des Gemeinschaftseigentums. Hier liegt der Knackpunkt. Im Fall von Balkonkraftwerken etwa können diese nach geltendem Wohnungseigentumsrecht ohne besondere Begründung abgelehnt werden. Das würde sich erst mit der Einstufung als privilegierte Maßnahme in § 20 WEG ändern. Darüber hinaus dauert es bei einer jährlichen Eigentümerversammlung in Präsenz viel zu lange, bis darüber entschieden werden kann.
„Die Abstimmungswege in WEG sind nicht mehr zeitgemäß. Eine jährliche Präsenz-Eigentümerversammlung blockiert sinnvolle Maßnahmen des Gesetzgebers. Damit werden wiederholt Millionen von Mietern und Eigentümern massiv benachteiligt”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Doch das muss nicht sein. Seit fast einem Jahr liegt dem Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf vor, der WEG eine weitere Option der Beschlussfassung einräumen möchte: die virtuelle Eigentümerversammlung. Vorraussetzung dafür wäre, dass zuvor 75 Prozent der Eigentümer zustimmen. Damit wäre eine unterjährige, praktikable und preiswerte Versammlungsform geschaffen, bei denen Eigentümergemeinschaften schnell zu Entscheidungen gelangen können. “Leider liegt der Gesetzentwurf weiter im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, obwohl die Zeit drängt. Bereits in der jüngeren Vergangenheit konnten WEG mehrfach keine Förderung für E-Ladestationen oder Sanierungen in Anspruch nehmen, da diese zeitlich befristet waren. Davon abgesehen liegt die jährliche Sanierungsquote bei 0,2 Prozent. "Worauf wartet die Bundesregierung noch, um WEG die virtuelle Beschlussfassung zu ermöglichen und sie somit in die Lage zu versetzen, zeitnah handlungsfähig zu sein oder an Förderprogrammen in gleicher Weise teilzunehmen, wie die Eigentümer von Einfamilienhäusern?”, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler heute vor der öffentlichen Anhörung im Energieausschuss des Deutschen Bundestages abschließend.