Pressemitteilung

VDIV Deutschland gibt Mustervereinbarung für mobiles Arbeiten heraus

Die zunehmende Einführung von Homeoffice und mobilem Arbeiten im Zuge der Corona-Pandemie hat der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV Deutschland) zum Anlass genommen, eine Mustervereinbarung zu erarbeiten, die Unternehmen bei der Einführung entsprechender Lösungen zukünftig arbeitsrechtlich unterstützt. Mit einer umfassenden Kommentierung versehen, kann die Handlungsempfehlung auf individuelle Erfordernisse angepasst werden.

„Arbeitgeber sind in der aktuellen Situation grundsätzlich in der Pflicht, Homeoffice oder mobiles Arbeiten anzubieten. Dabei stellen sich viele Verwaltungen die Frage, wie entsprechende Vereinbarungen rechtssicher getroffen sowie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbelange gleichermaßen berücksichtigt werden können. Die vorliegende Mustervereinbarung als Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag bietet dafür eine belastbare Grundlage“, sagt VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Immobilienverwaltungen sollten zudem die aktuelle Pandemie nutzen, bestehende arbeitsvertragliche Verhältnisse dahingehend zu hinterfragen, wie langfristig das Thema „mobiles Arbeiten“ im Unternehmen betrachtet wird, rät der VDIV Deutschland. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels wird der unternehmerische Erfolg auch davon abhängen, welche Möglichkeiten flexibler Arbeitsformen zukünftig angeboten werden. Die vorliegende Mustervereinbarung bietet dafür den entsprechenden Rahmen.

Die VDIV-Deutschland-Handlungsempfehlung „Mustervereinbarung für mobiles Arbeiten“ steht ausschließlich Mitgliedern der VDIV-Landesverbände zur Verfügung. Die digitale Publikation ist kostenfrei über den jeweiligen Landesverband zu beziehen und steht im Intranet des VDIV Deutschland zum Download bereit: www.vdiv.de