Pressemitteilung

Wer kann sich energetische Sanierung überhaupt leisten? Finanzielle Machbarkeit für Wohnungseigentümergemeinschaften abgefragt

Mit einer Blitzumfrage erhebt der VDIV Deutschland, ob Wohnungseigentümergemeinschaften überhaupt in der Lage wären, die für das Erreichen der geforderten Klimaschutz- und Energiesparstandards nötigen energetischen Sanierungsmaßnahmen finanziell zu stemmen.

Die angekündigte Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie der EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) lassen erahnen: Der finanzielle Aufwand für energetische Sanierung im Gebäudebestand wird weiter steigen. Wenn beispielsweise die 65-Prozent-EE-Regel beim Heizungsaustausch oder Klasse D als Mindeststandard für Bestandsgebäude ab 2030 oder 2033 umgesetzt werden sollen, müssen Wohnungseigentümergemeinschaften investieren und sanieren.

Um herauszufinden, ob Wohnungseigentümergemeinschaften diese Maßnahmen überhaupt finanzieren könnten, führt der VDIV Deutschland eine Blitzumfrage zur finanziellen Umsetzbarkeit energetischer Sanierungsaufgaben durch.

Mit dem Beantworten der Umfrage, die bis Sonntag, 19. März 2023, läuft, kann unter www.vdiv.de/blitzumfrage-finanzierung in nur drei Minuten zu einem aussagekräftigen Stimmungsbild beitragen werden.