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Zwischen politischem Aufwind und rechtlicher Klärung: Mieterstrom als Chance
Die Energiewende ist in der Fläche angekommen – im wahrsten Sinne des Wortes: auf Dächern, in Kellerräumen, in Wallboxen an der Tief-garagenwand. Was vor wenigen Jahren noch als Zukunftsvision galt, ist heute Verwaltungsrealität – auch in Wohnungseigentümergemeinschaften. Steigende Strompreise, neue Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG), der Wunsch nach E-Mobilität und nachhaltiger Versorgung: All das betrifft nicht nur Hausbewohner, sondern auch professionelle Immobilienverwaltungen. Sie stehen im Mittelpunkt, wenn es darum geht, tragfähige Lösungen zu finden, die den Bestand zukunftsfähig machen, und zwar ohne zusätzlichen Aufwand. Mieterstrom ist eine solche Lösung, denn politisch, technisch und regulatorisch ist momentan viel in Bewegung.
Mieterstrom bedeutet, dass eine Photovoltaik(PV)-Anlage auf dem Dach Strom erzeugt, der direkt im Gebäude verbraucht wird – ohne Durchleitung durch das öffentliche Netz, was Netzentgelte spart und die Stromkosten senkt. Für Verwaltungen entscheidend ist, dass die Eigentümergemeinschaft nicht Betreiberin wird. Sie verpachtet lediglich die Dachfläche an einen Mieterstromlieferanten, der sich um Planung, Betrieb und Abrechnung kümmert – ohne zusätzlichen Aufwand und ohne Verantwortung für die Verwaltung.
Hausbewohner profitieren so von günstigem Strom, dessen Preis meist deutlich unter dem Grundversorgertarif liegt. Zugleich steigt die Attraktivität der Wohnungen, und auch für Eigentümer lohnt sich das Modell, etwa wegen der möglichen Pachteinnahmen und weil Mieterstrom die energetische Qualität der Immobilie verbessert – ein Vorteil bei ESG-Bewertungen und Finanzierungen. Für Verwaltungen ist Mieterstrom daher auch strategisch interessant, denn er ist wirtschaftlich, nachhaltig und ohne Mehraufwand umsetzbar.
Immer häufiger wird nach Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge gefragt. Die gesetzliche Lage hat sich deutlich zugunsten der Nutzer verändert – und Mieterstrom kann dabei helfen, Lademöglichkeiten zu schaffen und zu betreiben: Der lokal erzeugte Strom lässt sich für Ladepunkte nutzen. Das schafft Synergien, senkt Betriebskosten und entlastet das Netz – insbesondere bei knappen Anschlusskapazitäten. Mieterstrom und Ladeinfrastruktur gemeinsam zu denken, ist daher naheliegend.
Der neue Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD bekennt sich klar zur Stärkung von Mieterstrom, Bürgerenergie und Energy Sharing. Ziel: mehr dezentrale Lösungen, weniger Bürokratie. Das ist ein positives Signal für alle, die solche Projekte umsetzen wollen.
Zugleich hat ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-293/23 vom 28.11.2024) neue Diskussionen um die rechtliche Einordnung sogenannter Kundenanlagen entfacht – also um die interne Stromverteilung, auf denen Mieterstrommodelle aufbauen. Der EuGH legt den Begriff „Verteilernetz“ sehr weit aus und sieht die bisherige Ausnahme im deutschen Energierecht kritisch.
Aktuell gilt: Das deutsche Recht bleibt in Kraft. Mieterstrom ist weiterhin möglich – rechtssicher und gelebte Praxis. Einige Netzbetreiber prüfen Genehmigungen genauer, doch viele Projekte werden wie geplant umgesetzt. Die Politik arbeitet bereits an einer europarechtskonformen Lösung. Für Verwaltungen bedeutet das: Mit einem erfahrenen Partner an der Seite lässt sich Mieterstrom auch unter veränderten Rahmenbedingungen zuverlässig und zukunftssicher umsetzen.
Wie einfach Mieterstrom auch im Bestand realisiert werden kann, zeigt ein Projekt in Neu Wulmstorf bei Hamburg: In einer Liegenschaft mit 48 Wohneinheiten wurde gemeinsam mit FRANK als Mieterstrompartner eine PV-Anlage installiert. Die Eigentümer verpachteten die Fläche, ohne selbst Betreiber der Anlage zu werden. Die Hausbewohner erhalten seither günstigen Solarstrom, der direkt von FRANK abgerechnet wird, und die Eigentümer profitieren von stabilen Nebenkosten sowie dem gestärkten Nachhaltigkeitsprofil ihrer Immobilie.
Gerade im Zusammenspiel mit Wärmepumpen oder Ladepunkten zeigt sich, dass Mieterstrom als zukunftsfähige Lösung Bestand hat, vor allem in Kooperation mit einem Partner, der Energie-und Immobilienkompetenz verbindet. So lassen sich Mieterstromprojekte umsetzen – ohne Mehraufwand für die Verwaltung, aber mit echtem Mehrwert für die Modernisierung von Beständen, zur Erfüllung von Nachhaltigkeitszielen und mit Vorteilen für Mieter wie Eigentümer. Grund genug, das Thema aktiv voranzubringen – in Eigentümerversammlungen, bei Sanierungsmaßnahmen oder als Baustein ganzheitlicher Versorgungskonzepte.
Head of Energy & Real Estate Solutions
FRANK Immobilien und Lebensformate GmbH
www.frank.de