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Bei Rauchwarnmeldern kommt es auf die Gerätetechnik und auf den Serviceprozess an – das gilt auch für Funkmelder, die aus der Ferne gewartet werden können. Greift beides ineinander, bietet Funk ein Plus an Komfort.
Bis September 2012 führte an der jährlichen Sichtprüfung von Rauchwarnmeldern kein Weg vorbei. Seither jedoch gilt eine novellierte Fassung der Anwendungsnorm für Rauchwarnmelder (DIN 14676). Sie lässt für die jährliche Inspektion der Geräte auch technische Maßnahmen zu, die einer Sichtprüfung vor Ort gleichwertig sind. Die Norm wurde dem technischen Fortschritt angepasst: Inzwischen gibt es Rauchwarnmelder, die es ermöglichen, alle relevanten Parameter für die Funktionsbereitschaft aus der Ferne abzurufen – ohne Betreten der Wohnung. Sensoren erkennen unter anderem Verschmutzungen oder Verstopfungen der Raucheintrittsöffnungen und erfassen darüber hinaus, ob sich innerhalb des Mindestabstands von 50 Zentimetern Gegenstände befinden, die im Brandfall den Raucheintritt behindern könnten. Auch der Ladezustand der Batterien ist aus der Ferne ablesbar. Solche Melder haben die Zulassung nach DIN EN 14604 und sind geeignet für Einsatzbereiche gemäß DIN 14676.
Gute Technik allein kann die Sichtprüfung vor Ort jedoch nicht ersetzen – der dahinter stehende Prozess ist entscheidend. Er beginnt mit einer korrekten Montage durch fachkundiges Personal und endet bei der richtigen Interpretation der ausgelesenen Parameter in Verbindung mit entsprechenden Servicemaßnahmen – etwa der Reinigung verschmutzter Melder oder dem Austausch defekter Geräte. Nur das Gesamtpaket aus einer guten Gerätetechnik und einem ausgereiften Prozess schafft die notwendige Sicherheit – sowohl für die Bewohner als auch für Eigentümer und Verwalter.
Unter diesen Bedingungen hat die Ferninspektion per Funk den zentralen Vorteil, dass der jährliche Prüftermin vor Ort und die damit verbundenen Terminabsprachen entfallen können – es handelt sich dabei also um eine reine Komfortfunktion. Voraussetzung für die Ferninspektion ist allerdings die Ausstattung aller Wohnräume mit Funk-Rauchwarnmeldern, ausgenommen von Küche und Bad. Zwar müssen laut den Landesbauordnungen der meisten Bundesländer lediglich Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, einen Melder haben – aus der Ferne lässt sich jedoch nicht erkennen, ob etwa ein Arbeitszimmer in ein Kinderzimmer umgewandelt wurde und deshalb einen eigenen Melder braucht.
Funk-Rauchwarnmelder eignen sich in erster Linie für Liegenschaften, die bereits mit einem modernen Funksystem ausgerüstet sind oder nachgerüstet werden sollen. Denn wer bereits funkfähige Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler hat, kann so die Verbrauchswerte für die Betriebskostenabrechnung und die Funktionsparameter der Rauchwarnmelder mit einer Lösung zentral auslesen lassen. Wenn zwar die Rauchwarnmelder funkfähig sind, der Ableser aber trotzdem einmal pro Jahr die Wohnung betreten muss, um die Verbrauchswerte etwa der Heizkostenverteiler zu erfassen, verpufft der Komfortaspekt der Funklösung. Bei einer klassischen Ausstattungsvariante ohne Funk lässt sich die Ablesung der Verbrauchswerte und die Sichtprüfung der Rauchwarnmelder vor Ort kombinieren, so dass Mieter sich nur einen Termin freihalten müssen.
Foto: © Andries Oberholzer / Shutterstock.com
Produktmanager Rauchwarnmelder, Minol Messtechnik W. Lehmann GmbH & Co. KG