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Der VDIV Deutschland beschäftigt sich mit einer Vielzahl an politischen, immobilienwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fragestellungen. Hier finden Sie eine Auswahl an aktuellen Themen, die Immobilienverwaltungen derzeit bewegen.
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Jetzt von der aktualisierten Beschlussvorlagensammlung und den neuen Handlungsempfehlungen profitieren!
Von der Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen über das Solarpaket I bis hin zum Glasfaserausbau - es gibt einige Neuerungen und anstehende Aufgaben, die den Verwalteralltag beeinflussen. Mit der aktualisierten Beschlussvorlagensammlung und den neuen Handlungsempfehlungen des VDIV Deutschland sind Verwaltungen gut gerüstet, Mitgliedsunternehmen sogar kostenfrei.
Um Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen bei ihren Entscheidungsfindungen zu unterstützen, gibt es die umfassende Beschlussvorlagensammlung. Sie orientiert sich im Aufbau an der zeitlichen Abfolge der Verwaltertätigkeiten – und wurde nun gemäß den gesetzlichen Änderungen aktualisiert. Die jüngste Überarbeitung enthält wesentliche Empfehlungen, u. a. zu zwei Themen, die in der Branche lange erwartet wurden: zu virtuellen Eigentümerversammlungen und zu baulichen Veränderungen durch den Einsatz von Balkonkraftwerken. Die Sammlung beinhaltet neben Vorlagen für die Beschlussfassung zu den jeweiligen Versammlungsformaten u. a. Grundlagenwissen zur virtuellen Eigentümerversammlung, zum notwendigen Beschlussquorum und zur Übergangsregelung, die bis 2028 gilt.
Mittlerweile hat der Gesetzgeber auch die Anbringung von sogenannten Stecker-Solargeräten als privilegierte Maßnahme ins Wohnungseigentumsgesetz (WEG) auf genommen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis, da diese Geräte nun nur noch mit wichtigem Grund in der Wohnungseigentümerversammlung abgelehnt werden dürfen. Außerdem wird das Rückwärtsdrehen von vorhandenen analogen Stromzählern bis zur Ausstattung mit modernen Messeinrichtungen geduldet. Welche Voraussetzungen die Geräte erfüllen müssen und worauf es beim Gestattungsbeschluss ankommt, wird in der neuen Version der Beschlussvorlagensammlung erläutert.
Darüber hinaus enthält die Neufassung Mustervorlagen für die Beschlussfassung über Verwalterkompetenzen nach § 27 Abs. 2 WEG, die Kostenverteilung nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG und die Einforderung von Vorschüssen sowie zu Erhaltungsmaßnahmen. Diese Ergänzungen sind praxisrelevant und sollen Verwaltungen sowie Wohnungseigentümergemeinschaften in der Entscheidungsfindung wertvolle Unterstützung bieten. Bereits erworbene Beschlussvorlagen werden automatisch aktualisiert.
Am 17. Oktober 2024 ist das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen in Kraft getreten. Damit ist die virtuelle Versammlung neben der Präsenzversammlung und der hybriden Versammlung eine weitere Option. Die Durchführung virtueller Versammlungen spart sowohl Zeit als auch Kosten und ermöglicht es, auch unterjährig Beschlüsse zu fassen, etwa zu Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten. Die Zulassung dieses Formats ist ein wichtiger Schritt in Richtung der Modernisierung unserer Branche, weshalb sich der VDIV Deutschland als einziger Verband sehr früh für seine Einführung eingesetzt hatte. Um den Verwaltungen die Durch-führung zu erleichtern, hat der Verband eine entsprechende Handlungsempfehlung herausgebracht. Sie erläutert den Gesetzestext sowie die sich daraus ergebende Beschlussfassung und enthält umfassende Erklärungen zur technischen Sicherheit und zum Datenschutz. Auch entsprechende Musterbeschlüsse, um die virtuelle Versammlung nach § 23 Abs. 1a WEG als Versammlungsform festzulegen, sowie Empfehlungen für die Vergütungsvereinbarung sind enthalten.
Der Glasfaserausbau ist bundesweit im vollen Gange. Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen stehen dabei vor einigen Problemen und Fragestellungen. Um den Ausbau von Glasfasernetzen in Mehrfamilienhäusern zu stärken und zu vereinfachen, hat der VDIV Deutschland in Kooperation mit der Deutschen Telekom eine entsprechende Handlungsempfehlung veröffentlicht. Sie enthält Musterbeschlüsse für den Glasfaserausbau in Eigentümergemeinschaften einschließlich Vorbemerkungen für die Glasfaserausbaugebiete der Telekom Deutschland, die sich für die Beschlussfassung zur Vorbereitung (Auskundung) sowie im zweiten Schritt zur Ausstattung eines glasfaserbasierten Telekommunikationsanschlusses in Eigentümergemeinschaften nutzen lassen.
Balkonkraftwerke erleben derzeit einen Boom. Mit dem Solarpaket I hat der Gesetzgeber Erleichterungen für die Anbringung sogenannter Balkonkraftwerke an Gebäuden geschaffen. Zugleich gibt es nun vereinfachte Regelungen für die gemeinschaftliche Versorgung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit Strom aus Photovoltaik. Die Anbringung eines Stecker-Solargerätes ist jetzt eine privilegierte bauliche Veränderung im Sinne von § 20 Abs. 2 Nr. 5 WEG. Die aktualisierte Handlungsempfehlung erläutert, mit welchen Vorgaben die Errichtung von Balkonkraftwerken gestattet werden kann, und zwar sowohl für den Einzelfall als auch im Rahmen eines allgemeinen Grundlagenbeschlusses in einer Gemeinschaft. Entsprechende Beschlussmuster sind in in der Handlungsempfehlung ebenfalls enthalten. Daneben können in Eigentümergemeinschaften im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nun Gebäudestromanlagen betrieben werden, durch welche die Eigentümer bzw. Mieter direkt mit hauseigenem Strom versorgt werden, ohne den Umweg über die Einspeisung ins Netz des Energieversorgers. Die Handlungsempfehlung beleuchtet die bei der Entscheidungsfindung füreine Anlage zu beachtenden Aspekte, erläutert Funktionsweise, zulässige Technik und wo die Geräte anzubringen sind.
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, VDIV Deutschland